Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist für Eigentümergemeinschaften ein Verwalter zu bestellen. Der Gesetzgeber erhöht fortlaufend die Anforderungen an die Wohnungseigentumsverwaltung. Wir betreuen Ihr Immobilienobjekt unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem WEG ergeben.
Dienstleistungen
- Betreuung von Gemeinschaftseigentum
- Erarbeitung von Instandhaltungsplänen
- Planung, Durchführung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Hausgeldabrechnungen
- Rücklagenabrechnungen
- Prüfung Versicherungsbedarf
- Schadensabwicklung